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Information zur Einreichung und Auszeichnung NEU ab 2024

Ab 2024 ist die Auszeichnung nur mehr für Betriebe möglich, die auch eine Zielvereinbarung Klimaschutz unterzeichnen und damit dem Netzwerk der klimafitten Betriebe beitreten.

Österreich hat bis 2040 die Erreichung der Klimaneutralität als klares Ziel festgelegt. Auch in Industrie und Gewerbe sollen Energieeffizienzmaßnahmen forciert werden. Zudem soll eine möglichst breite Umstellung auf erneuerbare Energieträger oder strombasierte Verfahren erfolgen.

klimaaktiv will engagierte Unternehmen unterstützen und vor den Vorhang holen. Die klimaaktiv Projektpartner:innen im Betriebe Programm sind besonders engagierte Unternehmen. Sie bilden das Netzwerk der „klimafitten Betriebe“.

Einreichungen von Maßnahmen und Interessensbekundung zur Projektpartnerschaft

Werden Sie ein Teil des Netzwerks der "klimafitten Betriebe" und reichen Sie Ihre Maßnahmen ein.

Die Maßnahmen müssen nach dem 01.01.2021 umgesetzt worden sein und bis 31.12.2023 nachweisbare Einsparungen an kWh und / oder COEmissionen erbracht haben. 

Bitte berücksichtigen Sie dabei die Kriterien zur Einreichung (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und die Informationen zum Datenschutz (Link öffnet sich in einem neuen Fenster). Füllen Sie zusätzlich zur Einreichung das Formular "Anhang II - Information zur Zielvereinbarung Klimaschutz" (Download fenster öffnet sich) aus und laden Sie es im Zuge der Einreichung hoch. 

Der Anhang zur Zielvereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaaktionsplans und enthält eine Tabelle zur Angabe der folgenden Werte in den Bereichen Strom, Wärme und Transport:

  • aktueller Energieverbrauch
  • aktueller Anteil erneuerbare Energien
  • Zielwert Energieverbrauch bis 2030
  • Zielwert Anteil erneuerbare Energien bis 2030

Für Betriebe, die in den letzten beiden Jahren (2022, 2023) für eine umgesetzte Maßnahme ausgezeichnet wurden, reicht die Übermittlung des ausgefüllten Anhang II - Information zur Zielvereinbarung an eebetriebe@energyagency.at als Interessensbekundung zur Projektpartnerschaft. 

Auszeichnung von Projektpartnerbetrieben 2024

Alle Betriebe, die bis Ende Juni 2024 die erforderlichen ersten Schritte zur Projektpartnerschaft abgeschlossen haben, werden zur Auszeichnung im Herbst 2024 eingeladen. Ebenso die bestehenden Projektpartnerbetriebe, die bis Ende Juni 2024 ihre erfolgreich umgesetzten Meilensteine eingereicht haben. Betriebe, die im zweiten Halbjahr die Projektpartnerschaft abgeschlossen haben, oder Meilensteine eingereicht haben, werden im darauffolgenden Jahr ausgezeichnet. Der Beitritt zum Netzwerk der klimafitten Betriebe ist auch vor der Auszeichnung möglich.

Sie möchten einreichen? Dann tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein und klicken Sie auf den Start-Button.

Nach dem Abschicken der Kontaktdaten erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Bearbeitung der Einreichung.

Einreichung von Maßnahmen unterschiedlicher Standorte: Bitte legen Sie für jeden Standort eine eigene Einreichung an. Am besten mit einer weiteren E-Mail-Adresse, da die zweite Einreichung mit derselben E-Mail-Adresse erst möglich ist, wenn die erste Einreichung von Ihnen fertig gestellt und abgeschickt ist. abgeschlossen ist. 

Maßnahmen von bereits prämierten Unternehmen können Sie sich hier ansehen: Sammlung der Good-Practice-Beispiele 

Hinweis: Energieeffizienz ist eine der wesentlichen Säulen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2 Emissionen. Bitte beachten Sie, dass die Studien und Programme der Österreichischen Energieagentur und von klimaaktiv für die Steigerung von Energieeffizienz keinen Ersatz für die Verpflichtungen nach dem Energieeffizienzgesetz darstellen und nicht als Gutachten oder Stellungnahme gegenüber der Nationalen Energieeffizienzmonitoringstelle gelten.

 Informationen zum Datenschutz (Link öffnet sich in einem neuen Fenster)

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.effizienzprojekt.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web –WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte
Der nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

- Fehler Validierung kommt erst nach Abschluss aller Schritte

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 22.12.2021 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
(https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDFLink öffnet sich in einem neuen Fenster)
Grundlage des Statements: Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

klimaaktiv Energieeffiziente Betriebe

Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency

eebetriebe@energyagency.at

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldetenMängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische.

Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der BeschwerdestelleLink öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum BeschwerdeverfahrenLink öffnet sich in einem neuen Fenster